FAQ-Häufige Fragen im Arbeitsschutz
Bisher ist ja noch nie etwas passiert, warum dann Geld dafür ausgeben?
-Ein einziger Unfall genügt, um Sie vom Gegenteil zu überzeugen!
Arbeitssicherheit
- Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
- Tragen von Atemschutzmasken, sobald der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann
- Maßnahmen zum Arbeitsschutzes treffen und dessen Wirksamkeit überprüfen und anpassen §3 des ArbSchG
- psychische, physikalische und physische Gefährdungen vermeiden und gering halten §4 des ArbSchG
- Arbeitsbedingungen mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen kontrollieren und Maßnahmen zu dokumentieren
Ihr Betrieb ist im Bereich der Arbeitssicherheit gut aufgestellt wenn Gefährdungen vermieden und die Verbesserungen von Mängel durchgeführt werden, sodass Arbeitnehmer in einem sicheren Umfeld arbeiten können.
Brandschutz
In der Regel müssen rund 5 % (und mindestens 1 Person) der Beschäfitgten am Standort Brandschutzhelfer sein.
Das muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, daher berücksichtigen Sie auch Krankheits- und Urlaubstage des Brandschutzhelfers.
Rund 30 % aller Brände entstehen durch Elektrizität!
Lassen Sie Ihre Geräte hingegen regelmäßig prüfen reduzieren Sie die Gefährdung sehr stark.
In der Regel müssen eletkrische Geräte (ortsveränderlich) im Büro spätestens alle 2 Jahre geprüft werden.
Empfehlung: jedes Jahr
Im Wesentlich gibt es ein paar Faktoren, die Sie direkt beheben können. Bspw:
- Brandschutztüren und Feuerlöscher niemals zu stellen/ versperren/ verkeilen
- zusätzliche Brandlasten (bspw. Holz, Papier) nicht nahe entzündlichem Stoffen lagern
Beschilderung
Die Beschilderung wurde im Jahr 2013 umgestellt.
Leider ist es nicht gestattet, alte und neue Beschilderung zu kombinieren. In den meisten Fällen müssen Sie dann Ihre gesamte Beschilderung auf die ASR A1.3 umstellen. Solche Schilder finden Sie in unserem Beschilderungsshop.
Bei Unsicherheit, ob Sie die alte Beschilderung weiter nutzen dürfen, kontaktieren Sie uns gerne.
Die Farben bestimmen die Bedeutung des Schildes:
- Rote Schilder kennzeichnen Brandschutzschilder
- Grüne Schilder symbolisieren Flucht- und Rettungswegszeichen
- Blaue Schilder sind Gebotsschilder
- Gelbe Schilder sind als Warnschild anzubringen
- Rot-durchgestrichene Schilder sind Verbotsschilder
E-Learning
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- oder unter +49 2306 92531 27 /45 /57
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